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Die Hälftesteuersatzbegünstigung bei Betriebsveräußerungen oder -aufgaben kann unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden, etwa wenn die Betriebsveräußerung durch den Tod des Steuerpflichtigen hervorgerufen wird oder Erwerbsunfähigkeit aufgrund körperlicher oder geistiger Behinderung vorliegt.
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In einem Ministerratsvortrag sind Anfang September 2025 von der österreichischen Bundesregierung strategische Schwerpunkte zur Stärkung des Wirtschaftswachstums, der Bekämpfung der hohen Inflation und der Umsetzung von Strukturmaßnahmen zur Verbesserung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit präsentiert worden.
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Im September (siehe Beitrag zur Trinkgeldregelung) haben wir zu sozialversicherungsrechtlichen Neuerungen i.Z.m. Trinkgeldern berichtet. Aus steuerlichen Gesichtspunkten betrachtet, bringt eine BMF-Info von Ende Juli Klarstellung zu diesem Themenbereich, welche auch in die Lohnsteuerrichtlinien 2002 Eingang finden werden.
Lesen Sie den ganzen Beitrag: Trinkgelder
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