Änderungen bei der Stiftungsbesteuerung
Am 6.6.2008 wurde das SchenkMG 2008 vom Nationalrat beschlossen. Erbschafts- und Schenkungssteuer werden daher ab 1.8.2008 nicht mehr erhoben. Zuwendungen von und an Stiftungen bleiben jedoch grunds ätzlich weiterhin besteuert.
Änderungen bei der Meldepflicht von Schenkungen
In der Ausgabe im April 2008 haben wir berichtet, dass es laut Gesetzesbegutachtungsentwurf ab 1.8.2008 zu einer Anzeigeverpflichtung von Schenkungen kommen wird. Das Gesetz enthält nunmehr eine Änderung betreffend die Wertgrenzen. Keine Meldepflicht besteht demnach für Schenkungen zwischen Angehörigen, deren gemeiner Wert pro Kalenderjahr 50.000 € nicht übersteigt. Zwischen Nichtangehörigen liegt die (Frei)Grenze unverändert bei 15.000 € innerhalb von fünf Jahren.
Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht innerhalb von einem Jahr ab Ende der Anzeigepflicht möglich. Die Strafbarkeit verjährt zehn Jahre nach Ende der Meldepflicht.
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