Eine reguläre Lohnerhöhung kostet dem Arbeitgeber ca. 130% der Bruttoerhöhung, wobei dem Arbeitnehmer oft weniger als 50% der Bruttoerhöhung netto zufließt. Es ist daher verständlich, dass aus diesem für beide Teile „schlechten Geschäft“ Auswege gesucht werden, auf die im Folgenden hingewiesen wird.
:: Gesetzliche Grundlagen
Die in § 3 EStG angeführten Steuerbefreiungen korrespondieren im Wesentlichen mit § 49 ASVG, in dem die nicht sozialversicherungspflichtigen Entgelte angeführt sind. In § 26 EStG sind die Leistungen des Arbeitgebers genannt, die nicht unter die Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit fallen und in § 68 EStG sind Steuerbegünstigungen für bestimmte Zulagen angeführt. Die vom DB/DZ befreiten Bezüge sind in § 41 Abs. 4 FLAG und jene von der Kommunalsteuer in § 5 Abs. 2 KommStG zu finden. Leider besteht keine Gleichschaltung der Befreiungstatbestände in den genannten Gesetzen, sodass von Fall zu Fall eine Prüfung erforderlich ist. Erleichtert wird diese allerdings durch Übersichtstabellen für abgabenfreie bzw. -pflichtige Entgelte, welche jährlich in der Fachliteratur veröffentlicht werden.
:: Befreiungstatbestände im Überblick
- Zukunftssicherung für alle oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern
- Geldwerte Vorteile
- Auslagenersätze
- Sonstige Befreiungen