AKTUELLES:
Spenden für die Ukraine - steuerliche Abzugsfähigkeit
Die schlimmen Ereignisse in der Ukraine haben in den letzten Wochen eine gewaltige Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. Für die steuerliche Absetzbarkeit sind jedoch ein paar Aspekte zu berücksichtigen.
Lesen Sie den ganzen Beitrag:
Spenden
BMF-Info zur steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung
Im Zuge der ökosozialen Steuerreform wurde auch das Instrument der steuerfreien Mitarbeitergewinnbeteiligung eingeführt, welches als Anreizsystem dienen kann und zur stärkeren Bindung der Arbeitnehmer an das Unternehmen des Arbeitgebers beitragen kann.
Sehr hohe Fahrtkosten zur Abholung des Sohnes als außergewöhnliche Belastung
Kosten können regelmäßig dann steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn sie außergewöhnlich sind, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Darüber hinaus dürfen die Kosten weder Betriebsausgabe, Werbungskosten noch Sonderausgabe sein.
150 € Gutschein als Energiekostenausgleich - zusätzliche Maßnahmen in Wien
Als Ausgleich für die drastisch steigenden Energiepreise wird im Rahmen des Energiekostenausgleichsgesetzes ein 150 € Gutschein pro Haushalt gewährt. Dieser Gutschein, welcher für Hauptwohnsitze, nicht aber für Nebenwohnsitze gilt, ist einkommensteuer- und abgabenfrei. Die einzige Einschränkung besteht in der Höchstgrenze für die Haushaltseinkünfte - sie liegt bei 55.000 € (pro Jahr) für Einpersonenhaushalte (dies entspricht einem Monatsbrutto ab 5.670 und somit über der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung) und bei 110.000 € für Mehrpersonenhaushalte. Werden diese Grenzen überschritten, so darf der Gutschein nicht eingelöst werden. Der Gutschein/Bon ist beim jeweiligen Energieversorger einlösbar und ist sowohl digital als auch analog verwendbar.
Änderung Kontonummern Finanzamt
Bei Finanzamtszahlungen auch auf die richtige Kontonummer achten
Im Zuge der Reform der Finanzverwaltung und konkret bedingt durch die Zusammenlegung von Dienststellen innerhalb des Finanzamts Österreich ist es auch zu Änderungen bei den Kontonummern gekommen. Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die seit 1. Jänner 2021 jeweils gültige Kontonummer.
Arbeitgeber muss Homeoffice-Tage der Arbeitnehmer aufzeichnen
Die COVID-19 bedingt eingeführten und zeitlich befristeten Homeoffice-Regelungen haben nicht nur große Auswirkungen auf die Arbeitnehmer mit sich gebracht (siehe dazu auch KI 05/21). Arbeitgeber sind ebenso davon betroffen, da sie die Homeoffice-Tage ihrer Arbeitnehmer aufzeichnen, im Lohnkonto führen um am steuerlichen Jahreslohnzettel (L16) erfassen müssen. Durch die Aufzeichnungen soll auch eine Kontrolle der Arbeitnehmerveranlagungen seitens des Finanzamts ermöglicht werden, um etwa nachprüfen zu können, ob die Voraussetzungen für die steuerliche Geltendmachung von Ausgaben für die Anschaffung ergonomisch geeigneten Mobiliars erfüllt sind. Ebenso kann dadurch kontrolliert werden, ob die steuerfreie Auszahlung des Homeoffice-Pauschales durch den Arbeitgeber bzw. die Geltendmachung (des Differenzbetrags) durch den Arbeitnehmer gerechtfertigt war.