Das PLUS
Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung, das heißt, dass bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen automatisch die Einbeziehung in die jeweilige Versicherung erfolgt.
Anknüpfungspunkt der Pflichtversicherung ist die jeweils konkret ausgeübte Erwerbstätigkeit:
Speziell in den letzten Jahren hat es eine Fülle von neuen gesetzlichen Bestimmungen in diesem Bereich gegeben - eine irritierende Vielfalt an Angeboten und Bestimmungen ist die Folge. Wenn Sie nicht nur einer, sondern mehreren Beschäftigungsarten nachgehen, lösen Sie damit auch unterschiedliche Sozialversicherungspflichten aus.
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